Hinweisblatt fürs Ostercamp

wichtige Hinweise für alle Campteilnehmer an Ostern

1. Unsere Camps sind für Kinder ab 7 bis 12 Jahre ausgeschrieben. Sollte ein Geschwisterkind unwesentlich jünger oder älter sein kann dieses natürlich auch gerne am Camp teilnehmen.

2. Schlechtes Wetter wird durch Trainingseinheiten in der Halle kompensiert. Sollte es tatsächlich zu kurzen Pausen kommen, werden diese durch andere Aktivitäten überbrückt. Grundsätzlich wird aber auch bei schlechtem Wetter das Training mit entsprechender Kleidung (u.a. Regenjacke ) stattfinden.

3. Es ist keine Voraussetzung Mitglied beim KSC oder Vereinsspieler zu sein. Jedes Kind kann bei unseren Camps mitmachen, egal ob Junge oder Mädchen. Wir bilden während den Camptagen verschiedene homogene Gruppen die zusammen passen.

4. Torwarttraining ist kein Sonderstatus und gehört in Kirchheim zum Alltag. Deswegen erheben wir für Torhüter keine Extragebühren obwohl für alle ein Sondertraining angeboten wird.

5. Fußballschuhe für Kunstrasen sind von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig. Bei  feuchtem Rasen erhöht sich aber durch ungeeignetes Schuhwerk die Verletzungsgefahr. Bei schlechtem Wetter sind auch Hallenschuhe mitzubringen.

6. Bei einem Rücktritt von der Teilnahme an einem Camp ohne triftigen Grund, entscheidet der Organisator in welcher Höhe eine Rückerstattung geleistet wird. ( Minimum 20 % der Campgebühren ) 

7. Die Kinder und Jugendliche müssen über ihre Erziehungsberechtigten kranken- und haftpflichtversichert sein. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers bzw. der Erziehungsberechtigten der Teilnehmer. Mitglieder des Kirchheimer SC sind über den Verein versichert. Für Nichtmitglieder gibt es die Möglichkeit Kurskarten auszufüllen, dann sind diese auch versichert. An- und Abfahrt zum Camp erfolgen auf eigene Gefahr.

8. Erste Hilfe darf durch den Trainer im Rahmen des Kenntnisstandes Erste Hilfe Kurses geleistet werden. Weitere Schritte werden mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen.

9. Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bilder und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Verein veröffentlicht werden – auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs. Jedoch werden keine Namen mit den Bildern in Verbindung gebracht .

10. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Anlage am Merowinger Hof, vor allem die Umkleidekabinen, pfleglich zu benutzen. Er ist für eventuelle Schäden, die er schuldhaft verursacht. Eine Haftung für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld kann nicht übernommen werden. Eine tägliche Kontrolle der Sporttaschen wird empfohlen.